Hallo,
Ich seit 1 Jahr vom KV getrennt, wir haben 3 gemeinsame Kinder( 7, 9,12 Jahre), gemeinsames Sorgerecht besteht da verheiratet.
Die Kinder sind alle 14 Tage am WE beim KV, Ferienregelung halbe/halbe.wir wohnen ca. 500 m auseinander.
Alles ohne Gericht über Anwalt geklärt.
Nun ist es so das der KV in den Ferien komplett arbeiten muss, da kein Urlaub beantragt. Hat aber den Kindern eine Woche Betreuung durch ihn versprochen. Welche Probleme kann ich bekommen wenn er seiner Aufsichtspflicht nicht vollständig nachkommt? Seine Arbeit verrichtet er im Wohngebiet in dem wir wohnen.
ich danke für eine Antwort.
von
sammyasz
am 30.07.2013, 19:30
Antwort auf:
Umgang/ Aufsichtspflicht
Hallo,
leider kann man ihn nicht zum Umgang zwingen. Ich würde den schwarzen Peter zu ihm schieben in dem die Kinder selber den termin mit ihm ausmachen sollen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2013
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Umgang/ Aufsichtspflicht
Du ? Gar keine.
Er hat dann die Aufsicht.
Muss er sich was überlegen, zumindest beim kleinsten Kind und mittleren.
Wenn Du Zuhause bist würde ich da nochmal an der Planung drehen
von
Sternenschnuppe
am 30.07.2013, 19:46
Antwort auf:
Umgang/ Aufsichtspflicht
Ich könnte meine kinder ohne Probleme beaufsichtigen aber er hat es versprochen und die Kids wollen unbedingt. Ich kann doch nicht die böse Mama sein und es verbieten, Förder immer den Umgang zum KV und versuche alles möglich zu machen. Habe den Kids angeboten jederzeit nach Hause zu kommen und sich zu melden wenn es Probleme gibt.
von
sammyasz
am 30.07.2013, 19:54
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Umgang/ Aufsichtspflicht
Dann lehne Dich zurück, sei erreichbar.
500 Meter sind ja um die Ecke wenn was ist.
Auf jeden Fall haftest Du nicht.
von
Sternenschnuppe
am 30.07.2013, 20:01
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Umgang/ Aufsichtspflicht
ok ich versuche es mal. Danke für deinen schnellen Rat.
von
sammyasz
am 30.07.2013, 20:11