Übertragung von Kinderkrankentagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung von Kinderkrankentagen

Hallo, ich bin Beamtin. Mein Arbeitgeber sagt, dass mir nur 10 Tage pro Kind zustehen und die 10 Tage von meinem Mann ersatzlos verfallen. Die beiden Kinder sind privat und mein Mann ist gesetzlich versichert. Gibt es eine Möglichkeit, diese 10 Tage von meinem Mann auf mich zu übertragen? Mit freundlichem Gruß elfchen158

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 19:43



Antwort auf: Übertragung von Kinderkrankentagen

Hallo, auch hier stimme ich Desireé zu Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2010



Antwort auf: Übertragung von Kinderkrankentagen

Hallo, 10 Tage pro Kind sind für Beamte schon viel! Das ist dann nicht im Sozialgesetzbuch geregelt, sondern irgendwo in Ddeinem Dienstrecht. Und ja, Da die Kinder privat/Beihilfe sind, hat Dein Mann keinen Anspruch aus den Leistungen der GKV. Ohne Anspruch keine Übertragung! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 22:09



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