Hallo, ich habe im Oktober letzten Jahres nach 3jähriger Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Aufgrund von Krankheit gegen Ende der Schwangerschaft und Mutterschutz hatte ich noch ziemlich viel Urlaubsanspruch, den ich großteils im Dezember genommen habe. Für den restlichen Urlaub habe ich schriftlich eine Übertragung über den 31.03. hinaus beantragt, da der Urlaub ja aus dem Mutterschutz heraus entstanden ist und es im Gesetz heißt der Urlaub ist im laufenden oder nächsten Jahr zu gewähren. Dies wurde mir jetzt unter Hinweis auf den Tarifvertrag abgelehnt, da keine betrieblichen Gründe der Urlaubsnahme bis 31.03. entgegenstehen. Ist dies rechtens oder geht das Bundesgesetz nicht vor? Oder verstehe ich das Bundesgesetz falsch und es ist nicht das ganze nächste Jahr gemeint? Vielen Dank und liebe Grüße
von Mamalove am 11.02.2015, 10:14