Hallo Frau Bader, es geht um die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes für unseren gemeinsamen Sohn auf mich. Wir sind uns hierin einig. Wir sind zwar getrennt, leben aber noch in einem gemeinsamen Haushalt, was aus verschiedenen Gründen wohl auch noch ein Weile so bleiben wird. Auf die Gründe der Sorgerechtsübertragung möchte ich hier nicht näher eingehen ;) Wie geht das jetzt vonstatten? Meines Wissen nach muss das beim Familiengericht beantragt werden. braucht man hierzu einen Anwalt oder geht das auch formlos eigenständig. muss - wenn beide sich einig sind - auf die genauen Gründe eingegangen werden? Wird so ein Verfahren dann schriftlich oder mündlich entschieden? LG, Stefani
von Stef227 am 14.07.2013, 16:37