Sehr geehrte Frau Bader,
können Sie mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt beim Arbeitgeber die Übertragung von Elternzeit auf eine Zeit nach dem 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen muss?
Muss man das gleich nach der Geburt tun oder reicht theoretisch ein Tag vor dem 3. Geburtstag aus?
Sehe ich es richtig, dass man zunächst eine generelle Übertragung beantragt und später dann die konkrete Inanspruchnahme beantragt? Gilt da dann auch wieder die 8-Wochenfrist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Viele Grüße,
Andrea
Mitglied inaktiv - 09.01.2004, 09:18
Antwort auf:
Übertragung der Elternzeit bis zum 8.LJ
Hallo,
man sollte es so früh regeln, dass man die Zeit im Zweifel noch vor dem 3. Geb. nehmen kann, falls der Ag nicht zustimmt.
Ansonsten nur vor dem 3. Geb.
Dass klappt also nur mit Zustimmung des Ag.
Ich verstehe das Gesetz so, dass man sich bereits jetzt verbindlich auf einen Termin einigen muss.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2004
Antwort auf:
Übertragung der Elternzeit bis zum 8.LJ
Mein Mann hat es so gemacht:
Er hat die ersten beiden Jahre EZ seinem AG mitgeteilt und drum gebeten, das 3. Jahr später nehmen zu können.
Als Antwort kam eine Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung der ersten beiden Jahre EZ und " Über das dritte Jahr Ihrer Elternzeit für Ihren Sohn L. setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Herrn R. zur weiteren Absprache in Verbindung."
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 09.01.2004, 22:08
Antwort auf:
Übertragung der Elternzeit bis zum 8.LJ
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Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 08:10