Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zwei Kinder und nehme ab dem Sommer das dritte Jahr Elternzeit für das 2.Kind.
Für Kind Nummer 1 bekam ich damals neben ALG2 noch Elterngeld. Als Kind Nr. 1 2 Jahre alt war, began ich bei meinem jetzigen AG.
Ich würde gerne für Kind Nummer 1 ein JAhr Elternzeit beantragen als Übertragung. Hätte ich dieses übertragene Jahr damals vor de. 2. Geburtstag noch beantragen müssen oder geht das jetzt noch?
Wie betrage ich diese Übertragung der Elternzeit?
vieln Dank
von
novemberfee
am 27.05.2013, 15:34
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit
Hallo,
Sie können das dritte Jahr für das erste Kind mit einer Frist von sieben Wochen beantragen. Sie haben aber kein Anspruch drauf.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit
noch eine Ergänzung: Wenn es in meinem Fall überhaupt möglich ist, für Kind Nr. 1 ein übertragenes Jahr Elternzeit zu nehmen, ist es vielleicht wichtig zu wissen, dass ich Teilzeit arbeiten werde in dem Jahr.
Ich habe gelesen, dass der AG dem Jahr nicht zustimmen muss, wie möglich ist jedoch eine Zustimmung?
von
novemberfee
am 27.05.2013, 15:38