Überstunden- und Resturlaubauszahlung während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Überstunden- und Resturlaubauszahlung während der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist während der Elternzeit ausgelaufen auf Grund einer Befristung. Jetzt wurden mir meine Überstunden und mein Resturlaub ausbezahlt. Das ganze wurde mit der Lohnsteuerbescheinigung 2017 gemacht. In dem Jahr habe ich Elterngeld bezogen. Das ich den gesamten Betrag noch versteuern muss, da man mir den Brutto auszahlt ist mir klar. Die Frage ist: Wie verhält sich das ganze im Bezug auf das Elterngeld? Wird mir der Betrag vom Elterngeld abgezogen, da man ja nichts dazu verdienen darf, und ich muss das Elterngeld anteilsmäßig zurückzahlen? Vielen Dank schon mal.

von Taka4 am 30.01.2018, 19:03



Antwort auf: Überstunden- und Resturlaubauszahlung während der Elternzeit

Hallo, entscheidend ist, als was die Überstunden ganze deklariert ist. Wenn es Einmalzahlungen sind, wird es nicht angerechnet. Eine Urlaubsabgeltung, also die Ausbezahlung nicht gewährten oder genommenen Urlaubs, ist im steuerlichen Sinne als "sonstiger Bezug" anzusehen. Der Arbeitgeber wird/muss daher eine solche Zahlung so abrechnen. Das bedeutet, dass eine Urlaubsabgeltung KEINE Auswirkung sowohl auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld als auch auf die Höhe des Elterngeldes hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2018



Antwort auf: Überstunden- und Resturlaubauszahlung während der Elternzeit

Das kommt drauf an, wie es auf der Lohnabrechnung ausgewiesen bzw. versteuert wird. Ist es ein sonstiger Bezug oder eine Einmalzahlung, dann wird es nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ist es aber als laufender Arbeitslohn ausgewiesen, dann wird es angerechnet.

von Dojii am 31.01.2018, 07:53



Antwort auf: Überstunden- und Resturlaubauszahlung während der Elternzeit

Danke Frau Badet und auch danke dojii

von Taka4 am 01.02.2018, 20:46



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