Hallo! Ich arbeite innerhalb der Elternzeit 7,7 Std pro Woche ( öff.Dienst)). Eigentlich wollte ich weniger, aber aufgrund einer 500-Euro-Grenze bei der VBL habe ich so keine Verluste.Nun wollte ich meine vor der Elternzeit angefallenen Überstunden "miteinarbeiten".Mein Chef lehnt das ab, Gründe kenne ich noch nicht.Ist das rechtens? Danke !
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 21:49