Überschneidung Elterngeld bzw. Mutterschutz für das 2 Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Überschneidung Elterngeld bzw. Mutterschutz für das 2 Kind

Hallo Frau Bader, würde mich sehr gerne Informieren wie das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld in meinem Fall aussehen würde! Zu meiner Geschichte....Meine erste Tochter kam 20.05.2012 auf die Welt bin ziemlich rasch wieder schwanger geworden und wir werden unser zweites Kind voraussichtlich 03.06.2013 bekommen. Hab schon mit meiner Krankenkasse telefoniert und die meinten das mir wieder Mutterschutzgeld von 13 Euro pro tag zustehen würde. Mein Arbeitgeber muss mir nicht zahlen, da ich in der Zeit nicht gearbeitet hab. Wie rechnet sich dann das Elterngeld für mein zweites Kind? Würde ich das gleich bekommen wie jetzt für mein erstes Kind oder wird es weniger? War vor meiner ersten Schwangerschaft vollzeitbeschäftigt und bekomme jetzt meine 65 % des Nettolohns.

von Banna20 am 18.03.2013, 13:51



Antwort auf: Überschneidung Elterngeld bzw. Mutterschutz für das 2 Kind

hallo, Sie können die erste EZ am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes beenden, dann bekommen Sie MG von KK und AG. Das müsste die KK auch wissen. Das EG berechnet sich aus der Zeit davor. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



Antwort auf: Überschneidung Elterngeld bzw. Mutterschutz für das 2 Kind

Du kannst die EZ Deines ersten Kindes zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet (Sonderrecht gesetzlich seit 2013). Dann MUSS auch der AG wieder zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Allerdings wird dann das EG wohl nicht weier gezahlt - aber das dürfte ja weniger sein als Mutterschaftsgeld + Zuschuss. Das neue EG wird genauso hoch sein wie Dein jetziges, da Monate mit Muttschutz & Elterngeldbezug aus der Berechnung rausgenommen wird und dafür Monate von weiter vorne genommen werden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.03.2013, 14:08



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