Übernahme der Kindergartengebühr durch die Stadt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übernahme der Kindergartengebühr durch die Stadt

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu einem Antrag auf die Übernahme der Kindergartenkosten durch das Jugendamt. 1.Die Einkommensgrenzen werden mit 803 Euro für Alleinerziehende und mit 1037 Euro für Verheiratete angegeben. Nun wird aber auf dem Formular auch nach weiteren im Haushalt lebenden Personen und deren Einkommen gefragt. Ich wohne mit einer Freundin in einer Wohnung zusammen, die aber keinerlei Unterhaltsverpflichtung meinem Kind gegenüber (oder auch mir gegenüber) hat. Wie komme ich dazu, deren Einkommen anzugeben? Und wie werde ich, falls ich sie angebe, nun eingestuft: Immer noch als Alleinerziehende (also mit der niedrigeren Einkommensgrenze), obwohl ihr Einkommen zu meinem dazugerechnet wird, oder wird ihr Einkommen nicht berücksichtigt (was ja nur fair wäre) und ich als alleinerziehend eingestuft? 2. Ich lebe derzeit von Mieteinnahmen und Pflegeld als pflegende Angehörige. Ich habe gehört, daß Pfleggeeld nicht oder nur zur Hälfte zum Einkommen gerechnet werden darf. Gilt das auch bei der Berechnung für die Einkommensgrenze im Falle der Kindergartengebühr oder nicht? 3. Es wird auch nach Belastungen gefragt. Da ich statt einer Miete (ich wohne mietfrei in einer Wohnung im Haus meiner Mutter) ihre gesamten Kosten für Telefon, Strom, Wasser, und etliche Versicherungen bezahle, ist das ja quasi wie eine Miete. Ich hoffe, das war nicht zuviel an Fragen. Vielen Dank, Christa

Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 15:06



Antwort auf: Übernahme der Kindergartengebühr durch die Stadt

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurze allgemeine Fragen stellen. gRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2005



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