Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite seit einem halben Jahr in Teilzeit während meiner Elternzeit. Bei meinem Arbeitgeber wurden Anträge auf eine Verlängerung der Elternzeit bzw. der Teilzeitbeschäftigung bislang immer auch außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen bewilligt.
Auch meinem Antrag wurde stattgegeben, allerdings kam nun plötzlich die Ansage, dass die andere Hälfte meiner Stelle nicht mehr weiter besetzt werden soll.
Die Situation ist im Moment schon so, dass wir das Arbeitspensum nur durch viele Überstunden (auch außerhalb des Dienstes...eigentlich mögen wir unseren Job ja sehr) gerade so schaffen. Es ist nicht vorgesehen, dass irgendein Arbeitsbereich von einer anderen Abteilung übernommen wird oder ich sonstwie entlastet werden würde.
Die Begründung lautet: Geld sparen. Die Institution gehört zum Öffentlichen Dienst und da wird ja gerade ordentlich gekürzt. Dennoch, würde ich ab demnächst wieder Vollzeit arbeiten, müsste das Geld dafür ja auch zur Verfügung stehen.
Gibt es da aus rechtlicher Sicht, Arbeitsschutz oä. eine Möglichkeit, die drohende Unterbesetzung abzuwenden?
Vielen Dank für Ihren Rat,
und beste Grüße!
von
happy99
am 29.10.2015, 15:25
Antwort auf:
Überlastung während Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Hallo,
hat gesagt ist das ja nicht Ihr Problem, sondern das Problem Ihres Arbeitgebers.
Sie haben die Möglichkeit, ihn schriftlich darauf hinzuweisen, dass Sie die Arbeit nicht schaffen können.
Und dann muss er sehen wie er damit umgeht.
Sie müssen auf jeden Fall darauf achten, nicht mehr als 30 h die Woche zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2015
Antwort auf:
Überlastung während Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Vielen Dank für die Frage.
Mir geht es genau so. Ich soll derzeit die Arbeit von 5 Tagen in 2 Tagen schaffen. Das tue ich nicht, nehme auch die Arbeit mit nach Hause usw.
Daher kann ich jetzt auch nicht mehr!
Werde unverzüglich wenn ich meinen verlängerten Vertrag in der Hand habe Elternzeit beantragen, doch dann muss ich weitere 7 Wochen warten, doch so lange halte ich das nicht mehr aus.
Meine Frage an Frau Bader, darf ich mich wenn der AG nicht zu einer schnelleren Lösung als 7 Wochen - hält mich jetzt auch schon seit August mit der Vertragsverlängerung hin - bis zu Beginn der Elternzeit mit krank melden oder ähnliches. Es geht meinem Kind dabei nicht gut! Ich bin 12 h 2 Tage außer Haus, bekomme die Arbeitstage nur 4 h Schlaf, am 3. Tag bin ich dann so fertig von Tag 1+2, dass ich mich kaum um mein Baby kümmern kann, am 4. Tage arbeite ich dann auf was von 1-3 liegen blieb und am 5. Tag komme ich dann endlich in einen normalen Rhythmus mit Kind zurück. Doch am Sonntag Abend fängt die Vorbereitung für Montag wieder an, ein Teufelskreis. Ich habe ein ausgeglichenes Kind, doch am 3.+4. Tag plötzlich ein Schreikind, das so fertig ist wie ich, das ist gegen das Kindeswohl und ich will sofort und unverzüglich aus der Arbeit in Elternzeit, doch ohne Vertrag kann ich keinen Antrag stellen, doch den Vertrag habe ich noch nicht, wenn ich jetzt Elternzeit beantrage, dann gibt es keine Verlängerung mehr. Was raten Sie Frau Bader?
von
Managerin01
am 02.11.2015, 14:40