Übergang von 4 Tagen alte Elternzeit neuer Muschu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übergang von 4 Tagen alte Elternzeit neuer Muschu

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Moment mit unserem Sohn ( 6 Monate ) in Elternzeit diese Endet am 31.3.16 nun bin ich wieder schwanger ( ET 16.5.16) und der Muschu würde am 4.4.16 beginnen. Wie verhält es sich mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Muschu. Ich hätte sowieso noch 28 alte Urlaubstage nehmen müssen. Und ist die Höhe des neuen Elterngeldes das gleiche wir bei der vorherigen Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort. Sapajojala

von Sapajojala am 10.09.2015, 18:30



Antwort auf: Übergang von 4 Tagen alte Elternzeit neuer Muschu

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2015



Antwort auf: Übergang von 4 Tagen alte Elternzeit neuer Muschu

Besseres Timing gibt es nicht :-) Das Elterngeld ist identisch, plus noch 10% Geschwisterbonus obendrauf. Mindestens 75€. Die 4 Tage Urlaub einreichen, das lohnt ja wirklich nicht arbeiten zu gehen. Mutterschutzlohn ist auch wie beim ersten. Berechnungsmonate fürs Elterngeld sind auch identisch Alles Gute und gute Nerven :-)

von Sternenschnuppe am 10.09.2015, 20:35



Antwort auf: Übergang von 4 Tagen alte Elternzeit neuer Muschu

Vielen lieben Dank. Ja Timing wird bei uns ganz groß geschrieben;-) wir dachten darüber nach und schon hat es sich erledigt darüber nachzudenken;-))) Dann weiß ich Bescheid. Ich hatte eh nur 1 Jahr EZ beantragt dann passt das mit dem Urlaub und den neuen Zuschüssen. Danke nochmals.

von Sapajojala am 11.09.2015, 15:08



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