Sehr geehrte Frau Bader,
durch die Frühgeburt meiner Zwillinge liegt nun 1 Monat zwischen dem Ende des Bezuges an Elterngeld und dem Wiederbeginn meiner Arbeit.
Da mir für diesen Monat mein Einkommen komplet fehlt, würde mich interessieren, ob mir für diesen begrenzten Zeitraum finanzielle Unterstüzung zustehn (Sozialhilfe, Wohngeld u.a.).
mit freundlichen Grüßen
Nicole J.
Mitglied inaktiv - 18.01.2009, 11:16
Antwort auf:
Überbrückung
Hallo,
verstehe ich die Zusammenhänge nicht. Was hat das mit der Frühgeburt zu tun? Sie nehmen einen Monat länger EZ als Sie EG bekommen? Dann können Sie nur, falls die Voraussezungen vorliegen, Sozialhilfe beantragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2009
Antwort auf:
Überbrückung
Watum liegt da denn 1 Monat Lücke dazwischen?
Was soll die Ftrühgeburt damit zu tun haben?
Wie lange ahst Du Elternzeit eingereicht?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.01.2009, 19:06