Frage: Überbrückung

Sehr geehrte Frau Bader, durch die Frühgeburt meiner Zwillinge liegt nun 1 Monat zwischen dem Ende des Bezuges an Elterngeld und dem Wiederbeginn meiner Arbeit. Da mir für diesen Monat mein Einkommen komplet fehlt, würde mich interessieren, ob mir für diesen begrenzten Zeitraum finanzielle Unterstüzung zustehn (Sozialhilfe, Wohngeld u.a.). mit freundlichen Grüßen Nicole J.

Mitglied inaktiv - 18.01.2009, 11:16



Antwort auf: Überbrückung

Hallo, verstehe ich die Zusammenhänge nicht. Was hat das mit der Frühgeburt zu tun? Sie nehmen einen Monat länger EZ als Sie EG bekommen? Dann können Sie nur, falls die Voraussezungen vorliegen, Sozialhilfe beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2009



Antwort auf: Überbrückung

Watum liegt da denn 1 Monat Lücke dazwischen? Was soll die Ftrühgeburt damit zu tun haben? Wie lange ahst Du Elternzeit eingereicht? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.01.2009, 19:06