Hallo Fr. Bader ich habe eine Frage und zwar bin ich jetzt seit Oktober eine Alleinerziehende, habe 3 Kinder im Alter von 1, 5, und 7 Jhr. Im Jahr 2003 habe ich bis 2005 allein mit 2 Kindern UVG bezogen. Da der Vater (aller 3 Kinder leiblicher Vater) weiterhin keinen Unterhalt zahlen kann, da er auch Hartz 4 bezieht, kann ich dann auch nochmal UVG beantragen. Ich habe gehoert es wuerde insgesammt 72 Monate gezahlt werden. Gilt dies auch bei einer Unterbrechung? lg Danny
Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 13:42