Meine Freundin hat 2 Kinder 14 und 9 Jahre alt. Sie trennte sich von ihrem Mann. Bis letztes Jahr lebten Beide Kinder bei der Mutter, der KV konnte keinen Unterhalt zahlen, somit bekam sie für beide Kinder UVG. ( für das große Kind nur bis es 12 war) Seit dem letzen Jahr wohnt nun das ältere Kind beim Vater, das Jüngere Kind lebt weiterhin bei der Mutter. Die Mutter lebt jedoch unterhalb des Selbstbehaltes somit kann sie keinen Unterhalt für das ältere Kind zahlen. Der KV ist nun der Meinung dass sie deswegen auch keinen Anspruch auf UVG für das jüngere Kind mehr hat er bekäme für das große Kind ja auch nichts ( für UVG nun zu alt) Wie ist hier die Rechtslage? Imo bekommt sie noch UVG.
von Julisa am 18.10.2015, 20:36