Sehr geehrte Frau Bader,
bevor ich in Elternzeit ging, hatte ich noch 10 Tage Resturlaub. Meine Tochter ist am 13. April 2014 geboren. Ich habe bis zum 12.06.2014 Mutterschaftsgeld erhalten. Da ich in einer Zahnarztpraxis tätig bin, hatte ich ab 01.09.2014 Beschäftigungsverbot.Ich fange am 13.10.2015 wieder an zu arbeiten. Wieviel Urlaubstage stehen mir zu ( bis Ende 2015 ) ?
Ich hatte immer einen Jahresurlaub von 26 Tagen.
Mit freundlichen Grüssen
Nicole
von
Nicy75
am 09.02.2015, 13:00
Antwort auf:
URLAUB
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
URLAUB
Ab wann hattest Du Beschäftigungsverbot? stimmt irgendwie nicht...
Hattest Du vor dem BV Urlaub beantragt der in die Zeit des BV fiel?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 09.02.2015, 20:43