Hallo Zusammen,
ich lebe seit einem Jahr getrennt und habe das Scheidungsverfahren in Gang gesetzt, zahle ausgerechneten Unterhalt an 2 Kinder und die Mutter. Nun habe ich eine neue Partnerschaft und möchte zusammenziehen.
Hier ist es ähnlich die Frau versorgt 2 Kinder und hatte bis vorkurzem Unterhalt Ihres Mannes, der nun aber (aus finaz. Gründen) Unterhaltzahlungen verweigert.
Meine Freundin möchte dies nun per Jugendamt einfordern.
Würden wir zusammenziehen, würde sich das Jugendamt auch meiner Ersparnisse bemächtigen?
DANKE im voraus!
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 14:20
Antwort auf:
UNTERHALT
Hallo,
Sie spielen erst nach einer Eheschließung oder mind. 2 Jahren Zusammenleben eine Rolle bei der Berechnung Ihrer Freundin, ansonsten könnten Sie bei Ersatzleistungen des Sozialamtes berücksichtigt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2005
Antwort auf:
UNTERHALT
Du bist deiner EX und deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet,bei der Berechnung für edn Unterhalt der Kinder deiner Neuen spielt dein EInkommen keine Rolle, aber wenn ihr zusammen wohnt kann es sein dass Sie kein Unterhaltsvorschuß bekommt, wenn der Vater Ihrer Kinder wirklich zahlungsunfähig ist.
LG
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 22:17