Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Geschäftsführerin einer UG und darüber hinaus noch alleinige Gesellschafterin. Ich zahle mir jeweils zum 15. des Folgemonats mein Gehalt aus. Nun bin ich inzwischen im 8. Monat schwanger (Geburtstermin ist voraussichtlich der 02.06.2014) und muss dringend meinen Geschäftsführervertrag überarbeiten, da ich ab 01.06.2014 in Elternzeit gehen möchte, was mir jedoch Kopfzerbrechen bereitet, da ich keinerlei Musterformulierungen im Internet finden kann. Allgemein habe ich Folgendes geplant: Wie gesagt, ab 01.06.2014 Elternzeit, ich werde ab diesem Tag und für einen Zeitraum von 12 Monaten lediglich administrative Tätigkeiten ausführen, d.h. Aufträge werden nicht mehr von mir selbst übernommen, sondern an Freelancer abgegeben, und mir in diesem Zeitraum auch kein Gehalt zahlen. Können Sie mir hinsichtlich der Formulierung helfen (damit es da keine Probleme mit Finanzamt, Elterngeldstelle & Co gibt), vielleicht haben Sie doch ein paar Musterformulierungen parat oder vielleicht können Sie mir einen kostengünstigen Experten empfehlen, der das für mich formulieren kann?! Muss die Änderung des Geschäftsführervertrages irgendwo abgegeben werden? Handelsregister oder Ähnliches? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen D. Neef
von DanielaNe1 am 04.04.2014, 11:18