Frage: u2

hallo frau bader, ich habe eine frage zum u2 gesetz und zwar hat mir ein bekannter erzählt das alle arbeitgeber ein beschäftigungsverbot für schwangere aussprechen darf und die schwangere ihren vollen lohn weiter bekommt so wie der arbeitgeber den lohn ersetzt bekommt stimmt das???? dann ist meine nächste frage ich arbeite in einem versicherungsbüro und ich weis das zb. mir eine liege bereitgestellt werden muss wenn aber die räumlichen möglichhkeiten dies nicht zulassen kann dann auch ein beschäftigungsverbot ausgesprochen weerden???? was muss ein arbeitgeber beachten???? mir ist nicht so ganz klar warum nicht einfach jeder chef die schwangere nach hause schick damit sie sich in ruhe mit der schwangerschaft beschäftigen kann es ist ja nur zum vorteil für mutter und auch arbeitgeber. ich würde meinem chef gerne von diesem gesetz erzählen und ihm sagen das er ja auch nur vorteile dadurch hat.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 09:33



Antwort auf: u2

Hallo, wenn Gefahr für Kind oder Mutter besteht, weil die Arbeit für beide gefährlich werden kann (Chemiefabrik, Radiologe..) besteht die Möglichkeit für ein BV. Bei einer sitzenden Tätigkeit in einem Büro weiß ich nicht, worauf das begründet werden soll.Warum man als Schwangere nicht arbeiten kann, erschließt sich mir nicht, auch nicht, wie man sich mit der SChwangerschaft beschäftigen soll. Wenn Sie wegen der SchwS gesundheitliche Probleme haben, kann der FA Sie krankschreiben. Dann bekommen Sie nach 6 Wo. Krankengeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2010



Antwort auf: u2

Weil der Arbeitgeber sich dann eine Ersatzkraft suchen muss. Vielleicht möchtest du ja keine Erziehungszeit nehmen, dann müsste er die Ersatzkraft nach deinem Mutterschutz wieder entlassen und das möchten halt auch nicht alle. Wegen einer fehlenden Liege gibt es kein Beschäftigungsverbot. Dann hätte ich auch ab dem 1. Tag eins haben müssen, denn wir hatten auch keine. Bei der Schwangerschaftsmeldung einfach angegeben, keine Liege vorhanden, keinen hats interessiert. Für ein Beschäftigungsverbot müssen schon schwerwiegende Gründe (Gefährdung von Schwangerer und/oder Kind) vorliegen. Dein Arzt muss das BV auch vor der KK rechtfertigen können, denn die zahlen dann dein Gehalt.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 10:14



Antwort auf: u2

Hallo Dir ist nicht klar, warum nicht jeder Chef !! die Schwangere nach Hause schickt, damit sie sich mit der Schwangerschaft beschäftigen kann ? Sorry, aber ich muss lachen ! Was machen denn Mehrfachmütter mit den Erstgeborenen ? SIe solange ins Heim geben, damit sie sich ausschliesslich mit der Schwangerschaft beschäftigen können ? Du bist schwanger und nicht lebensgefährlich erkrankt !!! Ein BV erhält nur der, bei dem das Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind bei Weiterbeschäftigung ! Das mit der Liege ist vielleicht zu klären, allerdings arbeitest Du in einem Versicherungsbüro ? Da sollte es an bequemen Sitzmöglichkeiten, gelgentlichen kurzen Gängen ja nicht mangeln. Sorry für die harten Worte, ich verstehe jede, die Angst um ihr Kind hat und sich gerne ganz auf die Schwangerschaft konzentrieren will. Aber dafür kann und darf doch nicht die Allgemeinheit aufkommen ?

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 10:21