Hallo Frau Bader,
Demnächst habe ich ein Gespräch mit meiner Chefin.
Ich möchte die ez verlängern und innerhalb derer ein bisschen arbeiten. Problem ist dass mein kleiner tatsächlich nur drei mal die Woche betreut wird und ich gerne wirklich nur ganz wenig arbeiten möchte, vllt zweimal von 8-13uhr o.ä.
Darf sie mir das verweigern?
Gibt es Vorgaben für ein Minimum?
Ich überlege ansonsten einen 450€ Job so lange zu bekommen, in der Hoffnung sie erlaubt mir das. Da hätte ich dann auch kein große Fahrerei.
von
lafatina79
am 02.09.2019, 13:16
Antwort auf:
Tz in EZ
Hallo,
SIe haben Anspruch auf Arbeit im Volumen zwischen 15 - 30 Std, wenn der Ag mind 15 An hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Aber nicht auf bestimmte Zeiten oder Tage. Das ist Verhandlungssache. Sollte Ihre AG sich darauf einlassen, sollte es schriftlich genau fixiert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2019
Antwort auf:
Tz in EZ
10h ist im BEEG Minimum, alles weitere Verhandlungssache.
von
basis
am 02.09.2019, 16:00
Antwort auf:
Tz in EZ
15h, sorry.
von
basis
am 02.09.2019, 16:02
Antwort auf:
Tz in EZ
Bei einem 450€ Job müsste ich aber keine 15stunden arbeiten, oder?
von
lafatina79
am 02.09.2019, 20:57
Antwort auf:
Tz in EZ
Bei einem 450 € Job darfst du nicht mal 15 Std die Woche arbeiten. Denn das wäre unter Mindestlohn. Deshalb wird gerade überlegt von 450 auf 500 € gesetzlich zu erhöhen.
von
Felica
am 04.09.2019, 10:10