Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und würde theoretisch im Juli in die nächste Erfahrungsstufe kommen. Nun habe ich jedoch wegen der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, komme ich trotzdem in die neue Erfahrungsstufe oder ist diese abhänig davon, ob ich tatsächlich arbeite? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen ella-luise
von ella-luise am 26.05.2016, 08:08