Hallo,
darf man in einem Beschäftigungsverbot einen Nebenjob annehmen, wenn dieser eine komplett andere Tätigkeit beinhaltet, als der Hauptjob? Z.B. Hauptberuf Krankenschwester, Nebenjob Bürotätigkeit? Muss der Arbeitgeber zustimmen?
von
zwergerl88
am 06.08.2013, 19:09
Antwort auf:
Trotz Beschäftigungsverbot Nebenjob beginnen?
Hallo,
der Arbeitgeber muss zustimmen. Außerdem würde ich mir, rein vorsorglich, eine ausdrückliche zu Erlaubnis vom Arzt geben lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Trotz Beschäftigungsverbot Nebenjob beginnen?
Ja, der AG muss zustimmen, schließlich bist du bei ihm beschäftigt.
Lg
von
Colien07022004
am 06.08.2013, 19:52