Hallo Frau Bader, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im mittleren Stockwerk. Mein Sohn hat mir vor einigen Wochen einen enormen Schreck versetzt, denn er ist im Treppenhaus Richtung Treppe abwärts gekrabbelt, hat sich dann aber nicht wie sonst gedreht, sondern früher und seitlich unter das Geländer gekrabbelt und hing dann also am Absatz und unter ihm war nix! Sein Glück und Halt gab ihm das er mit dem einen Fuss verhakt war, das andere hing frei :-( Ich war am Schuhe anziehen und nur nen Meter entfernt... Nun kommen bald weitere Babys hier im Haus zur Welt und die Frage ist, ob es Richtlinien für Treppenhausgeländerabstände gibt? Soll oder muss ich das dem Vermieter melden? Er ist nun 15 monate alt und würde da immernoch LOCKER durchpassen. Vielen lieben Dank im Vorraus, falls sie mir da überhaupt helfen können!? Liebe Grüsse, Mieke
Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 22:02