Hallo Frau Bader, ich bin vor kurzem mit meinem Sohn bei meinem Noch-Mann ausgezogen. Mein Ex möchte den zuvor (auch schriftlich) vereinbarten Trennungsunterhalt nun nicht zahlen. Den Unterhalt für unseren Sohn hat er überwiesen. Ich will ihn nun in Verzug setzen (per Einschreiben mit Rückschein) und meinen Anwalt den Unterhalt ofiziell rechnen lassen. Wie muss ich das Schreiben formulieren, was muss ich beachten? Danke!
von Waldfee Tinki am 02.02.2013, 19:22