Guten Tag.
Ich habe folgendes Anliegen: Mein Mann und ich, verheiratet, wollen uns trennen. Wir haben eine drei jährige Tochter, diese soll unter Woche bei meinem noch Mann leben und an den Wochenenden zu mir kommen. Mein Mann verdient über das doppelte von mir er 2000€ ich 805€.
Mein Frage dbgzl wäre, ob mir dennoch Trennungsunterhalt zusteht, auch wenn unsere Tochter die Woche über bei meinem Mann lebt?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 13:46
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Hallo,
da das Kind den Lebensmittelpunkt beim Vater hat, wird eher er Ansprüche auf Unterhalt haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
deine tochter hat ja den lebensmittelpunkt beim vater und wird auch dort gemeldet sein, somit bist eigentlich du dem kind zu unterhalt verpflichtet. da du aber unter dem selbstbehalt liegst wirst du nichts zahlen müssen, hast aber eine erhöhte erwerbsobliegenheit, d.h. du mußt dafür sorgen, mehr zu verdienen.
solltest du trennungsunterhalt also bekommen, liegst du evtl über dem selbstbehalt, den du dann als kindesunterhalt wieder abgeben mußt....
du wirst einen anwalt brauchen, für die scheidung eh notwendig, der kann dir das genau sagen.
Mitglied inaktiv - 09.01.2011, 14:29