Sehr geehrte Frau Bader,
Nächste Woche ziehe ich aus und mein Mann und ich möchten das Trennungsjahr einleiten. Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts zieht mein Mann die Rate für unseren immobilienkredit ab. Meine Miete,die fast genauso hoch ist, darf ich aber nicht abziehen. Das Haus wird ihm außerdem demnächst überschrieben und ich werde ausbezahlt.
Stimmt das wirklich so? Kreditraten für selbst genutzte immobilien dürfen abgezogen werden, Mietzahlungen nicht?
Vielen Dank schon im voraus!
von
Mercedes22
am 09.05.2020, 17:16
Antwort auf:
Trennungsunterhalt: Miete versus Kreditrate für selbstgenutzte Immobilie
Hallo,
das macht er richtig. Ihm ist aber der Wohnvorteil (Mietfreies Wohnen in eigener Immobilie) anzurechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Trennungsunterhalt: Miete versus Kreditrate für selbstgenutzte Immobilie
Ja das ist vollkommen korrekt. Du möchtest ja Unterhalt von ihm und nicht er von dir. Also wird sein Einkommen bereinigt, nicht deins.
von
ALF0709
am 09.05.2020, 18:04
Antwort auf:
Trennungsunterhalt: Miete versus Kreditrate für selbstgenutzte Immobilie
Ja aber unsere beiden Einkommen werden zueinander ins Verhältnis Gesetzt. Mein Einkommen musste ich in den Rechner auch eintippen, meine Zusatzversicherungen usw.
Beim Ehegatten Unterhalt spielt es durchaus eine Rolle,was BEIDE Eheleute verdienen,nur beim Kinderunterhalt ist das Gehalt des UnterhaltEmpfängers irrelevant.
von
Mercedes22
am 09.05.2020, 19:36