Hallo, mein Mann hat sich von uns getrennt. Nun ist es so das wir das geteilte Sorgerecht haben... Er möchte mir aus Prinzip nicht das Ausreise recht für mein Kind geben um in den Urlaub zu fliegen und ich habe erfahren das wenn er selbst das Sorgerecht freiwillig abgeben würde, das es nicht machbar ist!? Was kann ich tun damit ich zumindest das Ausreise recht bekomme oder zb das Unterschriftsrecht.? Ich muss ihn ja wegen jeder Kleinigkeit dann kontaktieren, gibt es denn nicht einen Ausweg? Selbst den nachname darf ich nicht ändern lassen trotz Zustimmung seiner seit, da wir nicht verheiratet waren und nach 3 moante der nachname nicht mehr änderbar ist laut standesamt und welche Dokumente muss ich mitführen / welche Unterschriften das man Weiss das es mein Sohn ist und ich nicht Ärger bekomme auf dem Flughafen?
von
Miahailey13
am 17.05.2019, 08:09
Antwort auf:
Trennung
Hallo,
ich kann die Frage so seriös nicht beantworten.
1. Oben sprechen Sie von „meinem Mann“, weiter unten schreiben Sie, dass Sie nicht verheiratet waren.
2. Wessen Nachnamen wollen Sie ändern lassen?
3. Besteht bei Ihrem Urlaub die Gefahr, dass Sie in dem jeweiligen Land bleiben, weil es zum Beispiel Ihr Heimatland ist? Oder geht es um einen reinen Vergnügungsurlaub, zum Beispiel auf Malle?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2019
Antwort auf:
Trennung
Das mit dem Nachnamen ist korrekt. Darüber bist du auch aufgeklärt worden wie du dem zugestimmt hast. Es wird immer wieder davor geraten das zu machen, eben weil nicht mehr oder nur extrem schwer änderbar. Selbst schuld muss man da leider sagen in dem Falle. Hat mit deinem Ex gar nichts zu tun sondern einfach so gesetzlich geregelt damit der Name nicht bei jeden Piep geändert werden kann zum Schutze des Kindes.
Wegen Urlaub, da kannst du seine Zustimmung notfalls gerichtlich einklagen.
Und wegen jeder Kleinigkeit musst du ihn noch kontaktieren, sondern eben nur bei wenigen Dingen wie zB bestimmte Auslandsreisen, Kontoeröffnung, Schulanmeldung usw. Alles was den normalen Alltag betrifft darfst du entscheiden.
von
Felica
am 17.05.2019, 08:16
Antwort auf:
Trennung
wenn er das Sorgerecht abgibt, kannst du alles machen, brauchst u.u. nur eine negativbescheinigung, bedeutet dass du das alleinige Sorgerecht hast.
das bekommst du auf antrag beim Jugendamt.
mit seiner Zustimmung kannst du den namen ändern, wenn du heiratest. heisst einbenennung.
für reisen mit Zustimmung gibt es ein Formular vom ADAC. manche länder verlangen dann auch noch eine Kopie des ausweises des anderen Elternteils.
falls er nicht zustimmt, kannst du auf antrag die Zustimmung beim familiengericht ersetzen lassen.
Mitglied inaktiv - 17.05.2019, 08:48
Antwort auf:
Trennung
Hallol, ja dann war es eben mein Verlobter... Entschuldigen sie, für mich war es mein Mann drei moante vor der Hochzeit...
Es sind 2 Wochen Erholung für die kinder und mich mehr nicht. Wieso sollte ich abhauen, es sind seine kinder und ich bin froh wenn er sich kümmert...
Und PS.. Das Sorgerecht steht mir trotz Zustimmung nicht mehr alleine zu, das kann man nicht mehr ändern. Deswegen möchte ich meine Möglichkeiten wissen...
von
Miahailey13
am 17.05.2019, 13:50
Antwort auf:
Trennung
1.) Schicke ihm per Einschreiben eine schriftliche Zustimmung und setze ein klares Datum bis wann das unterschrieben sein muss (Frist 1-2 Wochen).
Wenn er die Zustimmung zu einem normalen Erholungsurlaub verweigert, dann geh zum Amtsgericht und erbitte um Ersetzung seiner Unterschrift. dazu musst Du nachweisen dass Du ihn um Zustimmung gebeten hast. (s. o.)
2.) Einfach so das GSR "abgeben" geht nicht, das muss IMMER über eine Gerichtsverhandlung laufen. Selbst wenn es einvernehm,lich wäre. Aber der Richter muss quasi sicherstellen dass beide Seiten verstehen welche wichtige Entscheidung das ist und ob es zum Wohle des Kindes ist.
3.) Der Nachname der Kinder ändert sich durch die Trennung nicht.
Erfahrung aus der Parxis: meine Kinder tragen nicht meinen Nachnamen. ich bin schon rund um die welt mit den Kids geflogen, USA, Europa, Asien, Afrika und nrigends wurde ich nach einem Schreiben des KV gefragt (wri haben GSR, obwohl ich es zur Sicherheit immer in der Tasche hatte (aber nie vorzeigte).
Mitzuführen wäre Reisezustimmung des KV inkl. seiner Reisepasskopie sowie Geburtskurkunde der Kinder und deren Pässe. Ebenso dein eigener Pass.
GSR wird immer wieder völlig überbewertet, gemeinsamer Nachname meistens auch.
Gruss
D
von
desireekk
am 17.05.2019, 17:05
Antwort auf:
Trennung
Wir waren mit unserem "Urlaubskind", also nicht das eigene, 2 x in Ägypten. Es wurden zunächst keine Fragen gestellt, obwohl das Kind logischerweise nicht unseren Nachnamen trug.
Auf dem zweiten Rückflug in HH ankommend wurden wird befragt. Bei der Frage und unserer Erklärung erfolgte kein drängen auf Vollmachten, obwohl wir sie (sogar beglaubigte, das wollte die Mutter so) dabei hatten. In diesem Fall wäre ich auch gelassen geblieben, wenn wir keine Vollmacht gehabt hätten, da wir immerhin schon wieder in D waren.
Würde ich nach USA reisen wollen mit fremdem Kind oder allgemein einem Kind, das nicht meinen Namen trägt, würde ich umso mehr auf Nummer Sicher gehen und entsprechende Dokumente dabei haben wollen.
von
Port
am 17.05.2019, 21:58