Liebe Frau Bader,
ich und mein Freund haben wir eine gemeinsame Tochter (9. Monate alt). Letzte Zeit streiten wir sehr oft, er wird manchmal sehr aggressiv. Heute hat mich bedroht, mir die Kleine wegzunehmen. Ich bin verrückt nach meiner Tochter, wir sind rund um die Uhr zusammen. Er hat gute Posten, ich bin zur Zeit nur Doktorandin. Er meint, da er Top-Verdiener ist, könnte er vor Gericht durchsetzen. Er kann doch mir nicht meine Kleine wegnehmen? ich mache mir Sorgen.
Wie ist das, wenn ich ohne ihm Bescheid zu sagen, ausziehe. Wäre dies eine rechtwiedrige Handlung? Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit.
vielen Dank
Schöne Grüße
Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 00:08
Antwort auf:
Trennung
Hallo,
1. Das Kind/ die Kinder kann er nicht wegnehmen.
Männer drohen häufig damit.
Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt.
Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält.
Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht.
Mit seinem vielen Geld hat das nichts zu tun.
2. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, würde ich ausziehen - dann hat das Kind auf jeden Fall den Lebensmittelpunkt bei Ihnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2009
Antwort auf:
Trennung
nur weil er geld hat, kann er nicht bestehende gesetze außer kraft setzen.
wer hat das sorgerecht?
da du die kleine seit der geburt betreust, hat er da wenig chancen....
eine rechtswidrige handlung ist ein auszug nicht, ich würde mich aber schon versuchen, im guten zu einigen.
Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 09:16