Hallo Frau Bader,
mein Mann ist vor ca. 6 Wochen ausgezogen und wohnt seitdem in einer möblierten Wohnung.
Wir haben noch dieses Jahr ein Haus zusammen gekauft, welches erst im Frühjahr 2017 fertig wird.
Ich gehe 35h arbeiten und mein Sohn (6 Jahre) geht in die Kita.
Normalerweise müsste mein Mann für ihn doch bereits Unterhalt bezahlen oder?
Können Sie mir auch was zu der Hausgeschichte sagen? Wir stehen beide im Geundbuch und in den Kreditverträgen der Bank. Mein Mann plant nun mit seiner neuen Freundin dort einzuziehen...
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Diwo75
von
diwo75
am 26.12.2016, 23:22
Antwort auf:
Trennung und Unterhalt
Hallo,
Sie brauchen anwaltliche Beratung vor Ort - die Haussache sollten Sie gütlich regeln (in den meisten Fällen geht es nur mit Hausverkauf)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Trennung und Unterhalt
Klaro muss Dein Mann für euren Sohn jetzt schon Unterhalt zahlen, und evtl auch für dich. Also entweder vom Jugendamt prüfen lassen oder Anwalt ein schalten. Wobei ich wegen des Hauses eh um Anwalt gehen würde. Soooo leicht wird das nämlich nicht.
Es gibt mehrere Wege. Erstens, Dein Mann zahlt dich aus, die Bank entlässt dich aus der Kredit. Das kann schwierig werden, weil die da natürlich wenig Interesse daran haben. Gleiches gilt für den weg das Du deinen Mann auszahlst und versuchst das die Bank ihn aus den Kredit lässt. Drittens, ihr verkauft das Haus und teilt den Kaufpreis unter euch auf bzw besser gesagt löst den Kredit bei der bank damit ab. Mit Glück geht ihr da dann schuldenfrei heraus - eher unwahrscheinlich - ansonsten müsst ihr eben beide oder einzeln weiter zahlen. Auch ohne das Haus. Egal welchen dieser drei Wege, es wird neue und nicht unerhebliche Kosten bei der Bank verursachen. Durch die Kreditveränderung bzw -auflösung werden Aufwandsentschädigungen fällig - und das können mehrere zehntausende Euro sein.
Anderer Weg, ihr einigt euch friedlich untereinander. Der eine zieht in das Haus ein, zahlt dafür eben entsprechend beim Kredit mehr oder auch komplett. Oder es zeiht gar keiner ein sondern ihr vermietet es und zahlt von der Mieteinnahme den Kredit. So oder so, ihr haftet beide gegenüber der Bank und die kann sich jederzeit aussuchen von wem sie sich das geld holt wenn einer nicht zahlt.
Und wegen Freundin einziehen lassen, Du kannst das gleiche machen. Also auch ins Haus einziehen, samt Kinder. Er kann Dir das genauso wenig verbieten wie Du ihm das. Ob das aber der ganzen Sache dienlich ist, ist ein anderes Thema. Spätestens bei der Scheidung könnt ihr dann vom Richter festlegen lassen wer das Haus nutzen darf, wer nicht.
Frage ist also in erster Linie, WAS ist dir das ganze Wert? Und seit ihr in der Lage euch wo vernünftig zu einigen. Den genau wie ihr ein leben lang durch die Kinder jetzt verbunden bleibt - auch ohne Trauring und gleichem Wohnort - ihr seit beide zu gleichen teilen Hausbesitzer wie auch Kreditinhaber. Und damit voll haftbar - beide - und Mitsprachebevollmächtigt. Bis evtl ein Richter was anderes bestimmt.
Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 12:59