Hallo Frau Bader, mein Mann möchte sich mit mir bzgl. des Trennungsjahres einvernehmlich mit mir einigen und einen früheren Trennungszeitpunkt als den tatsächlichen gegenüber dem Gericht angeben. tatsächliche Trennung war im Juli 2008. Er würde wegen des Trennungsjahres einen Zeitpunkt August / September 2007 benennen wollen. Hätte das nachteilige finanzielle Folgen bzgl. des Unterhaltes für mich? Unsere Tochter wurde im April 2008 geboren. Bis dahin war ich in Vollzeit angestellt und habe Gehalt bezogen (mein Gehalt war immer geringer als seins). Seit der Geburt erhalte ich (viel geringeres) Elterngeld und er sein bisheriges Gehalt. Er hat bislang keinen Unterhalt gezahlt. Die "falsche" Angabe bzgl. des Trennungjahres hätte doch die Folge, dass ich über einen kürzeren Zeitpunkt Unterhalt beanspruchen könnte, oder? Ich habe da mal etwas vom Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung gehört. Wo ist der Unterschied zwischen beiden? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Schnecke14
Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 13:45