Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich bin verheiratet und schwanger! Wenn ich mich trenne dann vor der Geburt oder? Dann wohnt das Baby bei mir richtig? Sollte es nach der Geburt sein dann könnte er sich einklagen, dass ich ohne Kind ausziehen muss oder? Was raten sie mir? Wenn ich vorher gehe kann ich das Baby dann bei mir behalten?

Mitglied inaktiv - 25.05.2020, 17:02



Antwort auf: Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass der Ehemann der Vater ist. Dann hat er mit Geburt automatisch das Sorgerecht und SIe dürfen mit dem Kind nicht gegen seinen Willen umziehen (vor der Geburt geht das). Aber er kann nicht einfach so einklagen, dass Sie ausziehen und das Kind da bleibt. Das Kind wird der bekommen, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Und das ist bei einem Säugling idR die Mutter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

solange du schwanger bist, kannst du hin wo du möchtest. wenn er als vater eingetragen wird nach der geburt und sorgerecht hat, kann er verhindern dass das kind umzieht. daher eher vorher gehen, wenn du dir sicher bist, dass du dich dauerhaft trennen möchtest. dann hast du weniger ärger

von mellomania am 25.05.2020, 17:11



Antwort auf: Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

Auf jeden Fall vor der Geburt ausziehen, danach wird es schwierig, wenn er Dir Steine in den Weg legen will. Fakten schaffen und zwar flott. Dann lebt das Kind bei Dir und er kann es Dir nur dann wegnehmen, wenn er nachweisen kann, dass das Kindeswohl bei Dir gefährdet ist. Und das ist nicht einfach.

von Port am 25.05.2020, 17:26



Antwort auf: Trennung/Scheidung in Schwangerschaft

Hallo, auch wenn Du nach der Geburt erst ausziehst, bleibt das Kind bei Dir, ein Neugeborenes oder Baby wird nicht leichtfertig von der Mutter getrennt. Was sich dann allerdings ändert: Du darfst den Umgang zwischen Vater und Kind nicht erschweren, was dann meist bedeutet, dass Du und das Kind nicht mehr (weit) wegziehen dürft (Du schon, aber das Kind nicht, also musst Du dann realistischer Weise auch in der Nähe bleiben). Wenn Du jetzt ausziehst, kannst Du auch weit weg ziehen, denn es besteht ja noch kein Umgangsrecht. Viele Grüße

von Mamamaike am 25.05.2020, 22:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Scheidung und Schwangerschaft

Ich lebe seit November von meinem Mann getrennt und lebe sit dem in einer sehr glücklichen Partnerschaft. Nun bin ich in der 6. Schwangerschaftswoche und hoffe, dass mein Nochehemann einer vorzeitigen Scheidung zustimmen wird. Was geschieht rein rechtlich gesehen nach der Endbindung, wenn ich noch nicht geschieden bin? Ist mein Ehemann tatsächlich ...


Beschleunigung der Scheidung durch Schwangerschaft?

Leider versuche ich vergeblich seit 6 Jahren meine Ehe scheiden zu lassen. Nunmehr lebe ich seit 5 Jahren in einer neuen Beziehung und erwarte ein Kind. Da wurde mir erzählt, es gebe die Möglichkeit, die Scheidung durch das "Familiengericht" zum Wohle des Kindes zu Beschleunigen. Stimmt das und wenn ja wo kann ich weitere Informationen bekommen ? ...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...