Hallo Frau Bader,
ich bin verheiratet und schwanger! Wenn ich mich trenne dann vor der Geburt oder? Dann wohnt das Baby bei mir richtig? Sollte es nach der Geburt sein dann könnte er sich einklagen, dass ich ohne Kind ausziehen muss oder?
Was raten sie mir? Wenn ich vorher gehe kann ich das Baby dann bei mir behalten?
Mitglied inaktiv - 25.05.2020, 17:02
Antwort auf:
Trennung/Scheidung in Schwangerschaft
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Ehemann der Vater ist. Dann hat er mit Geburt automatisch das Sorgerecht und SIe dürfen mit dem Kind nicht gegen seinen Willen umziehen (vor der Geburt geht das).
Aber er kann nicht einfach so einklagen, dass Sie ausziehen und das Kind da bleibt.
Das Kind wird der bekommen, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Und das ist bei einem Säugling idR die Mutter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2020
Antwort auf:
Trennung/Scheidung in Schwangerschaft
solange du schwanger bist, kannst du hin wo du möchtest. wenn er als vater eingetragen wird nach der geburt und sorgerecht hat, kann er verhindern dass das kind umzieht. daher eher vorher gehen, wenn du dir sicher bist, dass du dich dauerhaft trennen möchtest. dann hast du weniger ärger
von
mellomania
am 25.05.2020, 17:11
Antwort auf:
Trennung/Scheidung in Schwangerschaft
Auf jeden Fall vor der Geburt ausziehen, danach wird es schwierig, wenn er Dir Steine in den Weg legen will. Fakten schaffen und zwar flott. Dann lebt das Kind bei Dir und er kann es Dir nur dann wegnehmen, wenn er nachweisen kann, dass das Kindeswohl bei Dir gefährdet ist. Und das ist nicht einfach.
von
Port
am 25.05.2020, 17:26
Antwort auf:
Trennung/Scheidung in Schwangerschaft
Hallo,
auch wenn Du nach der Geburt erst ausziehst, bleibt das Kind bei Dir, ein Neugeborenes oder Baby wird nicht leichtfertig von der Mutter getrennt.
Was sich dann allerdings ändert: Du darfst den Umgang zwischen Vater und Kind nicht erschweren, was dann meist bedeutet, dass Du und das Kind nicht mehr (weit) wegziehen dürft (Du schon, aber das Kind nicht, also musst Du dann realistischer Weise auch in der Nähe bleiben).
Wenn Du jetzt ausziehst, kannst Du auch weit weg ziehen, denn es besteht ja noch kein Umgangsrecht.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 25.05.2020, 22:07