Hallo Frau Bader,
leider haben Sie meine Frage noch nicht beantwortet. Deshalb stelle ich sie hier nochmal und würde mich freuen, wenn Sie mir antworten.
ich beschäftige mich seit längerem mit einer Trennung von meinem Mann.
Nun ist es so, dass ich, wenn wir uns trennen, ca. 500 km weit wegziehen würde, nämlich in den Ort, wo ich früher gewohnt habe und meine Familie noch wohnt.
Es ist so, dass wir hier sehr allein wohnen, keine Freunde haben usw. Ich merke, dass ich mich eigentlich trennen möchte, aber davor zurückschrecke, weil ich Angst vor der anstehenden Auseinandersetzung mit meinem Mann habe. Er ist nicht gewalttätig oder so, überhaupt nicht, aber ich habe schon Angst vor der verbalen Auseinandersetzung.
Es ist aber andererseits auch niemand hier vor Ort, den ich mir zur Seite ziehen könnte, der einfach nur anwesend wäre.
Deshalb hier meine Frage: Wenn ich meine beiden Kinder quasi nehme und einfach gehe und ihn dann vor vollendete Tatsachen stelle, mache ich mich dann strafbar?
Sprich, ich packe meine Sachen, fahre in den 500 km entfernten Ort und rufe ihn dann an und sage, ich bleibe hier. Ist das rechtlich möglich?
Wie sähe das aus, wenn ich erstmal hier im Ort oder in der Gegend bliebe, aber auch eben gehe, weil ich nicht länger mit ihm zusammenleben möchte, ihn aber auch quasi vor vollendete Tatsachen stellen würde, indem ich meine Sachen packe und gehe.
Gibt es da einen Unterschied, ob ich das hier mache oder 500 km entfernt bzw. wie sieht das rechtlich überhaupt aus?
Seine Kinder wird er natürlich sehen dürfen, so oft er will, darum geht es nicht. Ganz im Gegenteil, ich will ja, dass er und die Kinder weiter Kontakt haben. Aber es wird für ihn natürlich bedeutend schwieriger, Kontakt über 500 km hinweg zu halten.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 10:23
Antwort auf:
Trennung - Kinder einfach mitnehmen?
Hallo,
ein anderer Forumsbesucher hat doch die Antwort auf eine gleiche Frage zu Ihrer kopiert!
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht u können nicht einfach mit den Kindern "einfach gehen".
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2006
Antwort auf:
Trennung - Kinder einfach mitnehmen?
Kein Wunder, daß Frau Bader nicht geantwortet hat, denn ein fast zeitgleiches Posting von Dir lautet:
"meine Tochter ist im August in die Schule gekommen. Da mein Mann einen Stellenwechsel erwägt, und dieser evtl. zum 1.1.2007 erfolgen wird, stellt sich uns die Frage, wie das mit dem Schulwechsel unserer Tochter werden wird.
Die neue Stelle meines Mannes wird ca. 500 km entfernt sein, so dass natürlich auch wir dorthin ziehen werden.
Nun stellt sich halt die Frage, geht mein Mann erstmal allein und wir kommen dann im Sommer nach, wenn das 1. Schuljahr beendet wird oder ist es auch machbar, dass unsere Tochter die Schule quasi auch zum 1.1.2007 - also nach den Weihnachtsferien - neu beginnt? Falls alles schnell auf schnell gehen sollte, käme auch nach den Herbstferien in Frage oder ist das viel zu früh?"
Hier stellst Du die Situation vollkommen anders dar!
Was Du vorhast ist strafbarer Kindesentzug!!
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 12:35
Antwort auf:
Trennung - Kinder einfach mitnehmen?
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die kopierte Antwort des anderen Teilnehmers hatte ich glatt übersehen.
Viele Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 20:33
Antwort auf:
Trennung - Kinder einfach mitnehmen?
Hallo,
danke für deine so netten Antworten.
Machst du alles, wonach du dich erkundigst oder für interessierst?
Ich werde definitiv nicht meine Kinder einfach nehmen und gehen. Es war lediglich eine Frage deswegen, weil ich, wie ich auch schrieb, Angst davor habe, meinem Mann von meinen Trennungsgedanken zu erzählen wegen seiner Reaktion.
Du musst also keine Angst haben und nicht gleich losrennen und mich wegen evtl. Kindesentzug in Zukunft anzeigen.
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 20:36