Hallo, nach einem festen Arbeitsverhältnis befinde ich mich jetzt wegen eines Betriebsüberganges in einer Transfergesellschaft befristet für 1 Jahr. Nach diesem Jahr Transfer besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Besteht Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn ein Kind kurz nach Ende der Transfergesellschaft geboren werden würde? Vielen Dank und Gruss Gauckley
Mitglied inaktiv - 12.01.2008, 09:49