Frage: Tot des Ehemannes

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Der Mann meiner Freundin ist vor 10 Tagen gestorben. Er war 28 J. alt und ist von eine Sek. auf die andere gestorben. Er hinterläßt meine Freundin und deren beiden Kinder 3 1/2 und 1 3/4 Jahre. Meine Freundin ist noch im Erziehungsurlaub. AUfgrund der finanziellen Lage ist Sie vor 4 Wochen wieder angefangen zu Arbeiten (400 Euro). Die gemeinsame Wohnung hat Sie verlassen und ist wieder zu ihren Eltern gezogen. Sie kann sich die Wohnung nicht mehr leisten. Ein Gespräch mit den Vermietern ist sehr enttäuschend und unmenschlich Verlaufen. SIe muss die Kündigungsfrist von 3 Mo. einhalten. Man ist nicht bereit sie aufgrund der Umstände vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Gibt es eine rechtliche Grundlage, schneller aus dem Mietvertrag rauszukommen? Sie haben vor ca. 1 Jahr diese Wohnung bezogen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 13:47



Antwort auf: Tot des Ehemannes

Hallo, leider hat der Vermieter recht. Die Witwe kann jedoch rechtlich den EU abbrechen und wieder arbeiten (wenn die Kinder versorgt sind). Das ist echt eine sch...-Situation. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2005