Liebe Frau Bader, wenn man die Aufsicht über ein Kind übernimmt, dann haftet man ja bekanntlich auch. So naiv es jetzt klingen mag, mir ist nicht ganz klar, was diese Regel im konkreten Fall eigentlich genau bedeutet. Imaginäre Situation: Eine Kindergartenfreundin kommt zum Spielen vorbei, fällt in unserem Garten von der Schaukel, obwohl ich direkt daneben stehe, und bricht sich den Arm. Werde ich dann haftbar gemacht, muss meine Haftpflichtversicherung einspringen, oder bin ich, da ich die Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, nicht zu belangen? Und für was muss man theoretisch überhaupt alles aufkommen? Schmerzensgeld, Behandlungskosten, im Extremfall Berufsunfähigkeit? Schon einmal DANKE für Ihre Antwort! LG, Heidrun
Mitglied inaktiv - 10.06.2009, 23:34