Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs einfach mal. Mein Mann und ich haben uns Gedanken gemacht, wie es mit unserer Tochter weitergehen soll, falls uns mal was zustößt. Wir hätten gerne, dass mein Schwager und meine Schwägerin die Erziehungsberechtigung sowie die Verwaltung unserer Gelder bekommen. Können wir dies einfach formulieren und mit einem Notar bestätigen lassen oder muss das ein Jurist verfassen??
Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 05.01.2006, 08:38
Antwort auf:
Testament
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2006
Antwort auf:
Testament
Hallo Frau Bader,
wenn ich das Testament beim Jugendamt hinterlege, auf was wird dies überprüft??
Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 15:49