Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 21.09.16 in Elternzeit.( Unbefristeter Vertrag 100%) Seit dem 01.10.15 arbeite ich Teilzeit (ca15std) bei einem Anderen Arbeitgeber. ( mit erlaubnis meines arbeitgebers) Dieser Vertrag läuft bis 31.08.17. ( nicht für die Zeit der Elternzeit) Jetzt bin ich wieder Schwanger. Geburtstermin 11.08.16. Ich wollte die Elternzeit für Kind 1 nun vorzeitig zum MuSchu von kind 2 beenden. 1. Muss ich jetzt bei Beiden Arbeitgebern Elternzeit beantragen? ( bei asrbeitgeber 2 würde der Vertrag dann in der Elternzeit auslaufen) 2. Sind beide zum Zuschuss des Mutterschaft Geldes verpflichtet. Oder muss ich den Vertrag mit Arbeitgeber 2 zum Mutterschutz (dann 10.08.16 kündigen? Hilfe. Sehr verwirrend. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Bisher habe ich beide Versionen gesagt bekommen. Vielen Dank schon mal Gloria2014
von Gloria2014 am 21.01.2016, 11:54