Hallo Frau Bader,
während meiner Elternzeit möchte ich Teilzeit arbeiten. Meine Firma hat für die Teilzeittätigkeit eine "Änderung zum Arbeitsvertrag" verfasst. Ist das legitim? Worauf muss ich achten?
Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 23:57
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit
Hallo,
eine Änderung bedeutte, dass dies auch nach dem EU weiter gilt. Also passsen Sie gut. auf! Besser wäre ein zusätzlicher Vertrag.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2005
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit
Du kannst während der Erziehungszeit bis zu 30 Std. arbeiten in der Woche, aber du musst das der Erziehungsgeldstelle melden, weil die das Gehalt von mehr als 325 € anrechnen. Meine Freundin arbeitet seit der Geburt und ihr wurde die Option freigestellt das sie nach der Erziehungszeit wieder Vollzeit arbeiten kann. Wie das allerdings Rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, wenn es der Änderungsvertrag nicht vorsieht.
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 12:47