Hallo Frau Bader,
ich arbeite während meiner Elternzeit Teilzeit bei einem anderem Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde gerne folgendes wissen :
- Beende ich die Elternzeit vor Eintritt des Mutterschutzes?
- Erhalte ich den Arbeitgeberanteil des Mutterschutzes von meinem ersten Arbeitgeber?
Also sozusagen den Vollzeitlohn?
- Bei wem reiche ich die neue Elternzeit ein?
Herzlichen Dank im Voraus
von
Maron2018
am 23.10.2019, 14:35
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber wieder schwanger
Hallo,
normalerweise ist die TZ auf die EZ befristet. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden, auch die TZ-Tätigkeit beenden.
Dann beantragen Sie die neue EZ auch nur beim VZ-AG und bekommen von diesem Zuschüsse zum MG.
Wenn beide Verträge parallel bestehen sollen, müssen Sie es bei beiden beantragen u bekommen von beiden Leistungen.
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2019
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber wieder schwanger
Zu deinen fragen:
Ja beende zum neuen Mutterschutz beim alten AG die Elternzeit --- volle Leistungen zum Mutterschaftsgeld
Neue Elternzeit musst du beim alten einreichen
Mitglied inaktiv - 23.10.2019, 15:33