Frage: Teilzeitjob

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist am 23 Januar 2009 beendet und eigentlich wollte ich danach auch wieder in meinen alten Beruf zurueck.Ich habe fuer ein grosses Touristikunternehmen in Spanien gearbeitet.Man bietet mir aber nur einen Vollzeitjob an, aber mit zwei Kindern weiss ich nicht wie ich das schaffen kann. Kann ich auf einen Teilzeitjob bestehen?Lohnt es sich dagegen anzugehen? Herzlichen Dank MFG Lea

Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 21:30



Antwort auf: Teilzeitjob

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2009