Frage: Teilzeitgesetz

Hallo, mein Erziehungsurlaub endet im Dezember dieses Jahres. Ich arbeite zur Zeit bei meinem Arbeitgeber auf 400,-- € basis. Meine Frage: muß ich den Antrag auf Teilzeit unbedingt schriftlich machen und wenn ja was muß da genau drinstehen? Langt es wenn ich den Antrag persönlich übergebe oder per Post oder per Einschreiben. Vielen Dank Tanja

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 13:10



Antwort auf: Teilzeitgesetz

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003