Teilzeitbeschäftigungsgesetz / Beurlaubung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigungsgesetz / Beurlaubung

Sehr geehrte Frau Bader , bis 24.12.08 habe ich noch die Elternzeit (dann sind die 3 Jahre um) . Ich möchte jedoch keine 38,5 Std. mehr als Erzieherin (Gruppenleiterin seit 1993) in der Kita arbeiten . Nun habe ich vom Teilzeitbeschäftigungsgesetz gehört , aber auch gelesen , dass der Arbeitgeber dem nicht zustimmen muß (nicht vertretbar mit dem pädagogischen Konzept der Kita). Und ich nicht davon ausgehen kann , dass in der zweiten Kita , die der Träger hat zufällig eine 50% Stelle frei wird . Insgesamt arbeite ich seit 01.10.92 bis 24.12.2005 in der Kita und habe nach BAT 6 Monate Kündigungsfrist . Kann ich nach Ende der Elternzeit mich noch beurlauben lassen ? Wenn ja ,wie lange kann ich dieses tun und wann muß ich dieses dem Arbeitgeber mitteilen ! Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 21:38



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigungsgesetz / Beurlaubung

Hallo, eine Beurlaubung sieht kein Gesetz vor. Sie können dies mit dem AG vereinbaren, müssen sich aber dann um KK kümmern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2007



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigungsgesetz / Beurlaubung

In der Kita arbeiten 3 Erzieher feste und 2 Ergänzungskräfte zum Teil befristet und diverse Praktikanten sowie eine hauswirtschaftliche Kraft für 2 Std. täglich .

Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 21:57



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigungsgesetz / Beurlaubung

SORRY , aber noch ein Nachtrag ! Wie viele Personen in der Kita arbeiten hatte ich erwähnt . Aber muß ich von der Kita ausgehen ? Oder von meinem Arbeitgeber , der ein gemeinnütziger Verein ist und über 15 Angestellte dort arbeiten wie Büroangstellte , Rettungsleute usw. Der "Verein" ist Träger der Kita . VIELEN DANK !!!

Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 22:27



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