Frage: Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin auf 350 EURO-Basis für insgesamt 43 Stunden im Monat angestellt (ohne Arbeitsvertrag, bei freier Einteilung meiner Arbeitszeit- und Dauer pro Woche). Meine Frage: Steht mir bei dieser Beschäftigungsform ein Anspruch auf Urlaub (Wenn ja, wieviel Tage) und Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) zu ??? Herzlichen DANK für Ihre Mühe!!!

Mitglied inaktiv - 09.06.2002, 13:32



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

Liebe Selly, Urlaubs-und WEihnachtsgeld gibt es nur, wenn vertraglich/tarifvertraglich vereinbart oder es alle anderen bekommen. Urlaubsansprüche sind 24 Tage bei 5 Tage Woche, das anteilig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2002



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