Hallo!
Ich mache mir derzeit Gedanken, in welchem Zeitraum ich nach der Geburt meines ersten Kindes im Juli Elternzeit beantragen möchte.
Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 2.600 Mitarbeitern (auf mehrere Standorte verteilt) und möchte nach einem Jahr wieder in Teilzeit in diesem Unternehmen arbeiten. Da bereits heute absehbar ist, dass das Unternehmen im kommenden Jahr Mitarbeiter abbauen muss, möchte ich einer eventuellen Kündigung entgegenwirken, in dem ich 2 Jahre Elternzeit beantrage.
Habe ich während der Elternzeit einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung oder kann der Arbeitnehmer das ablehnen?
Danke im voraus für Ihre Antwort,
LG
Esther
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 22:53
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2010