hallo frau bader, ich gehe ab dem 01.09.06 bis zum 31.08.08 in elternzeit. mit dem arbeitgeber war "telefonisch" eine wöchentliche arbeitszeit von 20 std. vereinbart. nun heißt es, dass es nicht mehr möglich sei. habe ich anspruch auf eine teilzeitbeschäftigung (betrieb hat mehr als 15 mitarbeiter - telekom!) ??? wenn nein, welche gründe könnte der arbeitgeber vorbringen ??? vielen dank und viele grüße
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 19:14