Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Hallo! Während meiner Elternzeit möchte ich bei meinem AG auf 400 € Basis arbeiten. Ich habe nun einen „Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag“ bekommen. Darin steht, dass die Arbeitszeit vom 17.3.-19.9.2006 auf 4 Stunden festgesetzt ist. Gilt nach der Elternzeit mein alter Arbeitsvertrag unangetastet wieder? Das steht nicht explizit im Vertrag. Ich soll zusätzlich eine Erklärung unterzeichnen, dass sich Nachteile in Bezug auf die betriebl. Altersversorgung ergeben, wenn man mtl. weniger als 500 € verdient. Es müsste aber doch diesbezüglich eh keinen Unterschied machen, ob man nun für weniger als 500 € arbeiten geht oder gar nicht? Wissen Sie ob man bei einem halben Jahr Elternzeit das Weihnachtsgeld voll bekommt? Ich hatte mal etwas dergleichen gelesen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 15:30



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Hallo, ja, der alte Vertrag gilt dann weiter. Betriebl. Altersversorgung ist je nach Betrieb unterschiedlich, eine pauschale Antwort gibt es dazu nicht, gleiches gilt für das Weihnachstgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2006



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