Hallo, ich benötige einmal Ihre fachkundige Beratung. Derzeit bin ich zu Hause mit Kind 1 in Elternzeit. Ab 01.04. würde ich wieder arbeiten, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit mit 25 Stunden. Nun bin ich erneut schwanger. Da ich mit gefährlichen Menschen zusammenarbeite, ist ein Beschäftigungsverbot wieder wahrscheinlich. Könnte ich mit Zustimmung des AG diese Teilzeitbeschäftigung durch Kündigung der Elternzeit beenden, auch schon vor Beginn der Mutterschutzfrist? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
von
MadameJusch
am 28.01.2016, 11:16
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - Vertrag vor Antritt kündigen
Hallo,
verstehe ich nicht. Vertrag beenden oder VZ?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2016
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - Vertrag vor Antritt kündigen
Wenn ich den Teilzeit in Elternzeit-Vertrag (nur auf Elternzeit begrenzt) beende, würde mein alter Vollzeitvertrag wieder aufleben. Das wäre gut, weil ich dann im Beschäftigungsverbot das Vollzeitgehalt bekommen würde. Geht das? Alternativ würde ich dann trotzdem in Elternzeit ein Beschäftigungsverbot über die Teilzeit, also 25 Stunden, bekommen und Geld für 25 Stunden? Oh je, klingt wirklich total wirr, ich hoffe Sie verstehen mich. Danke!
von
MadameJusch
am 28.01.2016, 13:36
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - Vertrag vor Antritt kündigen
Du darfst die Elternzeit nicht abbrechen, um dann in ein BV zu gehen. Du bekommst in einem BV das Gehalt für die TZ-Beschäftigung.
von
malini
am 28.01.2016, 14:40
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - Vertrag vor Antritt kündigen
Ist doch super mit dem TZ Vertrag ,mit nur Elternzeit würdest Du gar nix bekommen im BV.
Elternzeit abbrechen wegen BV ist Betrug, das geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2016, 19:47