Frage: teilzeitarbeit

mein erster arbeitstag nach dem eu war am 24.03.03. ich hab dann einen befristeten teilzeitvertrag bekommen bis zum 30.06.03 (ansonsten hab ich aber einen unbefristeten arbeitsvertrag). dieser tag ist ja nun schon längst vorbei. seitdem arbeite ich weiterhin in teilzeit. hab am ende der befristung auch mehrmals nachgefragt( bei abteilungsleiter, betriebsrat und personalabteilung), was nun mit meiner weiteren beschäftigung in teilzeit ist. es hat aber niemand eine konkrete aussage getroffen. nach der befristung wurde mir dann von der personalabteilung gesagt, dass ich weiter in teilzeit arbeiten kann und soll, bis ich was anderes höre. wir haben nun bald anfang oktober und ich hab immernoch nichts gehört. wie soll ich weiter vorgehen? es ist mir auch nicht möglich, in vollzeit zu arbeiten, da mein kind nur einen halbtagskindergartenplatz bekommen hat. mein mann kann seine arbeitszeiten auch nicht verändern, da er soldat ist. nochmal an der arbeit nachfragen, möchte ich auch nicht, da ich keine "schlafenden hunde" wecken möchte. gilt mein teilzeitvertrag als stillschweigend angenommen? was ist, wenn mir zum beispiel morgen gesagt wird, dass ich ab dienstag oder ab einem anderen tag in vollzeit arbeiten muss? in unserem betrieb (ingesamt mehrere tausend mitarbeiter) arbeiten etliche leute in teilzeit.

Mitglied inaktiv - 30.09.2003, 14:05



Antwort auf: teilzeitarbeit

Hallo, ich verstehe das nicht ganz. Sie haben nach EU angefangen, Tz zu arbeiten auf Widerruf und der kam nicht? Dann würde ich nichts sagen und weiter so arbeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2003



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