Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte ja schon vor einiger Zeit einmal geschrieben, dass ich mit dem Gedanken spiele, während der Elternzeit 20 Std. pro Woche zu arbeiten. Nun ist es soweit, dass meine Tochter ab April zur Eingewöhnung in die Krippe geht. Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 20.07.2013. In den Voraussetzungen für Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wird geschrieben, dass dies mind. 2 Monate andauern muss. Jetzt hätte ich dazu 2 Fragen. 1. Müssen diese Monate immer zwingend am 1. eines Monats beginnen? Ich hätte mir nämlich vorgestellt vom 20.05. - 19.7.13 zu arbeiten. Somit wäre es dann ein fließender Übergang ins Ende meiner Elternzeit. Wäre dies möglich? 2. Wenn ich jetzt weniger als 2 Monate arbeite, z. B. die Teilzeitarbeit erst am 01.06.13 beginnen würde, muss mein Chef dann zustimmen? Alle anderen Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit sind erfüllt. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 14.01.2013, 12:27