Teilzeitarbeit während des 2. Elternzeitjahres

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit während des 2. Elternzeitjahres

Hallo Frau Bader, seit 22.02. arbeite ich nun wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich habe dazu eine schriftl. Bestätigung beantragt, die ich nun erhalten habe und unterschreiben soll. Ich bin mir aber etwas unsicher und wollte jetzt gerne wissen, was Sie dazu meinen. das steht in der Bestätigung ...gemäß Ihrem Antrag bestätigen wir IHnen, dass wir Sie im 2. Elternzeitjahr 22.02.2013-21.02.2014 in Teilzeit 20 STd/Woche bei uns beschäftigen werden. Die Beschäftigung bezieht sich grundsätzliche auf eine administrative Aufgabe in Heimarbeit. Nach 6 Monaten werden die Beschäftigung sowei der Bedarf evaluiert, um auch für die Zukunft eine zeitnahe Planung zu ermöglichen. Kann ich das so unterschreiben ohne dass es nachteilig für mich ist ? Vielen Dank für Ihre Antwort

von eljoy am 08.03.2013, 11:43



Antwort auf: Teilzeitarbeit während des 2. Elternzeitjahres

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Einzelberatungen und individuelle Vertragsüberprüfungen dass ich hier unentgeltlich nicht vornehmen. Gerne können Sie sich entgeltlich an meine E-Mail-Adresse Nicola.Bader@kanzleibader.de wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



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